Corona: Pferdeversorgung muss Priorität behalten
Bund und Länder verlängern Shutdown bis vorerst 31. Januar 2021 und beschließen weitere Einschränkungen
Warendorf – Die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben weitere Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen beschlossen. Demnach soll es in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner weitere lokale Maßnahmen für den Infektionsschutz geben. Die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Landkreise sollen den Bereich von 15 Kilometern rund um ihren Wohnort nur noch aus triftigem Grund verlassen. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar, so heißt es in dem Beschluss. Die Bundesländer müssen dies nun erneut in ihren jeweiligen Corona-Schutzverordnungen umsetzen und definieren, was als triftiger Grund für das Verlassen des 15-km-Radius angesehen wird. Aus Sicht der FN muss die notwendige Versorgung und Bewegung von Pferden gemäß Tierschutzgesetz auch weiterhin ein triftiger Grund bleiben, um den eigenen Wohnort zu verlassen.
Bisher wurde die Versorgung von Tieren in den Bundesländern, in denen Ausgangsbeschränkungen galten, als triftiger Grund genannt. Dort können Pferdebesitzer oder von ihnen beauftragte Personen ihren Wohnort also weiterhin verlassen, um ihre Pferde zu bewegen und zu versorgen. Die FN und die ihr angeschlossenen Landespferdesportverbände werden die jeweiligen Landesverordnungen in den kommenden Tagen sichten und ggf. die Regelungen der einzelnen Bundesländer in den FAQ unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus aktualisieren. Dort ist auch beschrieben, was die notwendige Versorgung laut Tierschutzgesetz umfasst. Im Downloadbereich ist außerdem das Formular „Eigenerklärung Pferdeversorgung“ zu finden. Die FN empfiehlt allen Pferdebesitzern oder von ihnen beauftragte Personen, dieses Formular beim Verlassen des Wohnortes zur Versorgung/Bewegung von Pferden mit sich zu führen.
Das Robert-Koch-Institut aktualisiert täglich die bundesweiten Infektionszahlen. Demnach liegt die 7-Tages-Inzidenz derzeit in mehr als 70 Landkreisen bzw. Städten bei über 200. Im RKI-Dashboard können sich Bürgerinnen und Bürger über die 7-Tages-Inzidenzen in ihrem Landkreis informieren. Zusätzlich rät die FN dringend, sich regelmäßig über die geltenden Regelungen im eigenen Landkreis und/oder der eigenen Gemeinde zu informieren und diese unbedingt zu befolgen.
Zudem wurden die Kontaktbeschränkungen verschärft. Private Zusammenkünfte sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dies gilt zum Beispiel auch für gemeinsame Ausritte. Zu den obersten Zielen der neuen Beschlüsse gehört die Unterbindung von tagestouristischen Ausflügen. Kontakte sollen weiterhin auf ein absolutes Minimum reduziert werden und alle Menschen so viel wie möglich zu Hause bleiben. (fn-press)
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