10. Dezember 2024
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Hoffnung auf Rückkehr zum Sport

Frankfurt – Die Zwischenbilanz gibt Anlass zur Hoffnung: Nach vollständiger Einstellung des Sportbetriebs und Schließung aller Sportstätten in SPORTDEUTSCHLAND aufgrund der Corona-Pandemie sehen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Landessportbünde (LSB) Signale, die eine Wiederaufnahme des Sporttreibens in den einzelnen Bundesländern ermöglichen. Dazu gab es am Samstag bei einer Videokonferenz der 16 Landessportbünde (LSB-Konferenz) gemeinsam mit dem DOSB ein einstimmiges Votum.

„Der eingeschlagene Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist erfolgreich und sollte daher fortgesetzt und mit Umsicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung muss unverändert Priorität haben.“ So Jörg Ammon, der Stellvertretende Sprecher der LSB und Präsident das Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV). „Zur Gesundheitsvorsorge dient insbesondere das Sporttreiben. Dies haben wir in der Konferenz erörtert und waren uns alle zusammen mit dem DOSB einig, dass unter bestimmten Vorkehrungen der Startschuss zur Rückkehr in den Vereinssport gegeben werden kann.“

Freizeit- und Breitensport ermöglichen
Der organisierte Sport in Deutschland ist bereit. Im Schulterschluss zwischen dem DOSB und den 16 Landessportbünden wird nun das Angebot an die politischen Verantwortungsträger in Bund und Ländern konkretisiert. Dieses soll bereits am kommenden Montag in die Sportministerkonferenz sowie die weiteren Abstimmungen auf Bundesebene einfließen. „Nach den positiven Rückmeldungen der Sportminister*innen der Länder haben wir unser Angebot an die Politik für eine Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens weiterentwickelt. Neben 10 DOSB-Leitplanken liegen nun auch angepasste sportartspezifische Übergangs-Regeln der Fachverbände für einen ersten vorsichtigen Schritt ins vereinsbasierte Sporttreiben vor. Wir sind somit auf einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg vorbereitet und hoffen nun zeitnah auf ein bundeseinheitliches Signal der Öffnung durch die Politik“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

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„Die unzähligen positiven Effekte des Sports auf die Mitglieder in den rund 90.000 Sportvereinen in Deutschland fehlen der gesamten Gesellschaft von Tag zu Tag mehr. Mit dem nun vorliegenden Paket aus Leitplanken und spezifischen Regeln für die einzelnen Sportarten ist eine gute Handlungsgrundlage für die Umsetzung in den Vereinen geschaffen,“ so BLSV-Präsident Ammon weiter. Nach den gemeinsamen Vorstellungen von organisiertem Sport und der Sportministerkonferenz der Länder wird ein erster Schritt der Lockerung ausschließlich für Bewegungsangebote im Freiluftbereich gelten, zudem sind umfassende weitere Regelungen, wie Mindestabstand und Hygienevorgaben zu beachten. Dabei bleiben die Sportheime, deren Umkleiden und Gastronomiebereiche und Hallen geschlossen. Bei positivem Verlauf können später die nächsten Schritte zur weiteren Öffnung erfolgen.

Der organisierte Sport verzichtet ganz bewusst auf eine Positivliste von Sportarten, denn es geht um angepasste Bewegungsangebote für alle Mitglieder in den Vereinen. „Seitens des Sports können wir mit bewährten Strukturen und den unzähligen erfahrenen Verantwortungsträger*innen einen wertvollen Teil dazu beitragen, dass Deutschland wieder in Bewegung kommt. Dabei sind wir uns der besonderen Chancen und Risiken bewusst und werden deshalb stets nach der Maxime handeln, dass Infektionsrisiken so weit wie irgend möglich minimiert werden müssen“, sagte DOSB-Präsident Hörmann. In den nächsten Schritten soll über die Nutzung von Hallen, die Rückkehr zum Wettkampfbetrieb sowie über Kontakt- und Zweikampfsportarten diskutiert werden.

Leistungssport nach bundeseinheitlichen Regeln
Die LSB-Konferenz hat sich darauf verständigt, dass für Bundeskader-Athlet*innen das Training sowohl im Indoor- wie im Outdoor-Bereich wieder geöffnet werden sollte. Für Landeskader-Athlet*innen dagegen sollte das Training zunächst im Outdoorbereich beginnen. Um Ungleichbehandlung zu verhindern, sollten die Regeln in allen Bundesländern einheitlich gelten.



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