RECHTSTIPP: Wann haftet der Stallbetreiber für Atemwegserkrankungen?
Husten, Röcheln bei Pferden
Auffällig in den letzten Jahren leiden immer mehr Pferde auch in den Sommermonaten an Husten. Dies kann auf Infektionen zurückzuführen sein, wenn beispielsweise ein erkranktes Pferd andere Pferde ansteckt. Solche Symptome, wie Husten und Röcheln, klingen in der Regel schnell ab, wenn sie rechtzeitig behandelt werden. Bleibt eine Behandlung jedoch aus, können sich daraus chronische Verläufe entwickeln. Auch ein schlechtes Stallklima und minderwertiges Futter können Atemwegserkrankungen verursachen. In vielen Pensions-ställen ist die Luftqualität oft schlecht, was durch Staub im Stroh oder Heu und unzureichende Belüftung verstärkt wird. Diese Bedingungen können die Atemwege der Pferde reizen und zu einer erhöhten Schleimproduktion führen. Die Selbstreinigung der Lunge wird dadurch beeinträchtigt, was das Risiko für Infektionen und bakterielle Erkrankungen erhöht. Eine mögliche Folge ist das Auftreten von Equinem Asthma.
Eine chronische Atemwegserkrankung, die sich durch anhaltenden Husten und belastungs-bedingtes Asthma bemerkbar macht, wird als chronisch-obstruktive Bronchitis (COB) bezeichnet. Diese Krankheit kann einen erheblichen Mangel darstellen und zu einem erheblichen Wertverlust der Pferde führen. Der Grad der Symptome kann durch ent-sprechende Maßnahmen reduziert werden, jedoch sind Pferde mit weit fortgeschrittener Bronchitis möglicherweise nicht mehr voll leistungsfähig. Die Frage stellt sich, ob der Stall-betreiber für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und den damit verbundenen Wert-verlust des Pferdes haftet. Die Symptome einer chronischen Bronchitis sind vielfältig. Oft geht dieser eine akute Infektion der Atemwege voraus, die durch Viren oder Bakterien ver-ursacht wird. Diese führen zu Schwellungen der Schleimhäute und erhöhter Schleim-produktion. Ein staubiges Umfeld, wie es in Reitställen oder schlecht belüfteten Stalltrakten vorkommt, erhöht das Risiko für Atemwegserkrankungen. Staub- und Pilzpartikel können sich in den Lungenbläschen festsetzen, die Atmung erschweren und zu einem chronischen Verlauf führen. Pferde, die in solchen Umgebungen gehalten werden, sind häufig von Asthma betroffen.
Wenn man ein an COB erkranktes Pferd gekauft hat
Nicht jedes an chronischer Bronchitis leidendes Pferd ist aus reiterlicher Sicht unbrauchbar. Bei Freizeitpferden kann die Krankheit weniger relevant sein, solange das Tier für seine ver-traglich vereinbarte Nutzung geeignet bleibt. Bei Turnierpferden hingegen, die unter starker Belastung Symptome zeigen, muss der Verkäufer potenzielle Käufer über die Erkrankung informieren. Liegen diese Symptome beim Kauf vor und war der Käufer darüber nicht informiert, so liegt ein Sachmangel gemäß § 434 BGB vor, was zu Mängelgewährleistungs-rechten wie Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz führen kann.
Die Verantwortung des Stallbetreibers
Der Stallbetreiber hat eine Obhutspflicht für die bei ihm untergebrachten Pferde. Diese umfasst auch die Verpflichtung, Schäden durch potenzielle Gefahrenquellen zu vermeiden. Ein schlechtes Stallklima, verursacht durch staubiges Futter oder Einstreu, kann Atemwegs-erkrankungen wie COB auslösen. Ist ein solcher Zusammenhang nachweisbar, kann dem Stallbetreiber ein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden. Er muss dann nachweisen, dass er geeignete Futtermittel und Einstreu verwendet hat und die erforder-liche Sorgfalt bei der Lagerung und Handhabung gewahrt wurde.
Tipp vom Anwalt für Pferderecht Ackenheil: In erster Linie trägt der Pferdehalter die Ver-antwortung für die Gesundheit seines Pferdes. Er sollte den Stallbetreiber auf Missstände hinweisen und bei Nichtabhilfe Maßnahmen wie eine Kündigung in Betracht ziehen, wenn die Gesundheit des Pferdes gefährdet ist. Kann der Stallbetreiber nicht nachweisen, dass er die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat, kann er für den Wertverlust des Pferdes haften. Ob und in welchem Umfang der Stallbetreiber für eine Erkrankung haftet, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab und davon, ob auch dem Pferdehalter ein Mitverschulden an der Erkrankung des Pferdes anzulasten ist.