RECHTSTIPP: Wer haftet für Unfälle aufgrund von Reitfehlern?
Von Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
Die artgerechte Haltung von Pferden ist von großer Bedeutung, aber ebenso wichtig ist der respektvolle Umgang während des Reitens und der sportlichen Betätigung. Dieser faire Umgang ist nicht nur aus tierschutzrechtlicher Sicht relevant, sondern auch aus haftungs-rechtlicher Perspektive von großer Bedeutung.
Die Verantwortung gegenüber dem Pferd beginnt bereits bei der Pflege und Betreuung. Um den richtigen und sicheren Umgang mit Pferden zu erlernen, bietet die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) spezielle Lehrgänge an. Diese vermitteln den Reitanfängern, wie man ein Pferd korrekt pflegt, sattelt, trenst und reitet. Ein Reiter, der seinem Pferd gegen-über intolerant, überambitioniert, hart oder uneinsichtig ist, wird sowohl im Freizeit- als auch im Sportbereich nicht erfolgreich sein und die Beziehung zu seinem Pferd belasten. Ein guter Reiter stellt das Wohl seines Pferdes immer an erste Stelle. Dies umfasst nicht nur das Reiten selbst, sondern auch die Pflege, Ausbildung und den Umgang mit dem Pferd, ins-besondere wenn das Tier verletzt ist oder nicht mehr geritten werden kann. Er zeigt Respekt gegenüber dem Pferd, indem er sich seiner eigenen Stärken und Schwächen bewusst ist und angemessen auf das Pferd eingeht. Pferde lernen durch positive Verstärkung; deshalb sollte der Reiter darauf achten, das Pferd zu motivieren und nicht durch Bestrafung oder Schmerzen zu verunsichern. Ein guter Reiter erkennt auch die Leistungsgrenzen des Pferdes und vermeidet Überforderung.
Die Auswirkungen von reiterlichem Unvermögen auf das Pferd
Ein ungerechter und harter Umgang mit dem Pferd kann zu unerwünschtem Verhalten wie Steigen, Bocken, Beißen, Treten oder Verweigern führen. Ebenso können gesundheitliche Probleme entstehen, wenn das Pferd dauerhaft angespannt ist und Schmerzen vermeiden möchte. Schlecht sitzende Ausrüstung, der Missbrauch von Hilfsmitteln wie Gerten oder Sporen sowie übermäßiger Ehrgeiz können diese Probleme verstärken. Der Einsatz von Gewalt ist in jeder Form abzulehnen.
Reiterliches Unvermögen kann nicht nur zu physischen Schäden beim Pferd führen, sondern auch zu Unfällen, die für Reiter und Dritte gefährlich werden können. Pferde reagieren oft auf schmerzhaftes oder unangenehmes Reiten mit Abwehrverhalten, was zu schweren Stürzen führen kann. Zu viele Wettbewerbe und unzureichende Erholungszeiten belasten das Pferd zusätzlich.
Wer haftet für Reitfehler?
Bei Unfällen, die durch Fehler des Reiters oder unzureichende Sicherheitsvorkehrungen verursacht werden, stellt sich die Frage der Haftung. Grundsätzlich haftet der Tierhalter gemäß § 833 S.1 BGB für Schäden, die sein Tier verursacht, aufgrund der sogenannten Gefährdungshaftung. Eine Ausnahme bildet die Haftung für Nutztiere gemäß § 833 S.2 BGB, bei der sich der Halter entlasten kann, wenn er nachweisen kann, dass er alle erforderlichen Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Bei Reiterfehlern, die zu Unfällen führen, kann jedoch auch eine Mitschuld des Reiters berücksichtigt werden, was die Haftung mindert. Besonders bei Reitschülern, die Anweisungen nicht befolgen oder grobe Fehler machen, kann ein Mitverschulden angenommen werden. Um das Unfallrisiko zu minimieren, ist es wichtig, dass junge Reiter stets unter fachkundiger Aufsicht stehen und von Anfang an korrektes Verhalten im Umgang mit Pferden lernen.
Tipp vom Pferderecht-Experten Anwalt Ackenheil:
In allen Fällen gilt, dass der respektvolle und sachkundige Umgang mit Pferden nicht nur das Unfallrisiko minimiert, sondern auch die Grundlage für eine harmonische und erfolgreiche Beziehung zwischen Reiter und Pferd bildet.
Gemäß der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung nach § 833 BGB haftet in erster Linie der Pferdehalter für die Schäden, die sein Pferd verursacht. Inwieweit jedoch weitere Umstände die Tierhaftung einschränken oder sogar aufheben können, hängt vom Einzelfall ab.