16. April 2024
Aktuelles

Schleswig-Holstein untersagt Veranstaltungen
mit mehr als 1000 Personen

KIEL – Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein informiert wiederkehrend zum Coronavirus. Wie gestern mitgeteilt hat das Land weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Bezug auf Veranstaltungen geprüft. Das Landeskabinett hat auf Vorschlag von Gesundheitsminister Heiner Garg heute einem entsprechenden Erlass an die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte zugestimmt. Danach sind Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1000 Personen ab sofort zu untersagen. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz (§ 28 Abs. 1).

Gesundheitsminister Garg betont: „Die Landesregierung ist sich sehr bewusst, dass dies eine weitreichende Maßnahme ist. Aber die Dynamik des Geschehens in Deutschland rechtfertigt diesen Schritt. Die Lage ist ernst und alle Beteiligten müssen dazu beitragen, unser Gesundheitssystem auf den zu erwartenden Anstieg von Erkrankungsfällen einzustellen. Die Kontaktreduzierung und damit die Verzögerung des Geschehens ist dazu ein wesentlicher Schritt.“

Die Absage von Großveranstaltungen und damit kontaktreduzierende Maßnahmen tragen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik bei. Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen. Aufgrund des vorherrschenden Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild erkrankte oder asymptomatisch infizierte Personen leicht möglich. Ein besonderes Risiko besteht regelmäßig, wenn die Teilnehmeranzahl hoch ist. Nicht betroffen von der Untersagung sind Schulen, Arbeitsplätze oder ÖPNV, die keine Veranstaltung in dem Sinn sind.


In Bezug auf kleinere Veranstaltungen empfiehlt das Ministerium Veranstaltern, diese selbst mit Blick auf die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit bei gleichzeitiger Betrachtung der Kriterien des RKI zu prüfen. Die Prüfung soll beinhalten: 1. Ist die Veranstaltung notwendig? 2. Ist die Veranstaltung verhältnismäßig? (Personengruppe, Beschaffenheit des Raumes, Vorerkrankte, Kontaktintensität…). Ziel sind auch hier kontaktreduzierende Maßnahmen – dies bedeutet aber auch, dass nicht aufschiebbare und für den reibungslosen Ablauf staatlichen Handelns notwendige Veranstaltungen weiter stattfinden können. Andere Veranstaltungen sollten hingegen vom Veranstalter kritisch geprüft werden, ob diese nicht verschoben, in einem anderen Format oder aber ganz ausfallen sollten, um damit die Infektionswege zu vermindern.

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