Wird ein Sachkundenachweis für jeden Pferdehalter Pflicht?
Von Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
Selbstverständlich möchte man als Pferdehalter nur das Beste für sein Pferd. Dennoch kommt es immer wieder zu tierschutzrelevanten Problemen, unsachgemäßer Haltung oder gefährlichen Situationen im Umgang mit dem Pferd. Dies oftmals durch Unkenntnis oder auch Nachlässigkeit im täglichen Umgang mit dem Pferd. Bilder und Videos von problematischen Szenen verbreiten sich rasch über soziale Medien und lösen teils heftige Diskussionen über die Haltung und den Umgang mit Pferden aus. Vor diesem Hintergrund mehren sich die Stimmen, die eine bessere Qualifikation und mehr Sachkunde im Umgang mit Pferden fordern. Derzeit besteht für die private Pferdehaltung keine Pflicht zum Nachweis einer Sachkunde. Dies könnte sich zukünftig ändern.
Was wird gefordert?
Im aktuellen Beschluss des Deutschen Tierärztetages wird folgendes gefordert: So wurde beschlossen, dass Personen, die mit Pferden umgehen, künftig nachweislich über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) verfügen sollten.
Als geeignete Nachweise werden Sachkundekurse oder Schulungen, wie in etwa der „Pferdeführerschein Umgang“, genannt, die auch von qualifizierten nichtstaatlichen Anbietern durchgeführt werden könnten. Hintergrund ist die zunehmende Beobachtung, dass beim Umgang mit Pferden in Teilen der Praxis zu wenig Fachwissen vorhanden ist und daraus Tierschutzverstöße entstehen.
Was bedeutet dies für Pferdehalter?
Rechtlich handelt es sich dabei bislang nur um eine Forderung, jedoch nicht um eine verbindliche Norm. Grundsätzlich gilt gemäß § 2 TierSchG, dass jede Tierhalterin und jeden Tierhalter zur sachkundigen, artgerechten Haltung eines Tieres verpflichtet. Das Tierschutzgesetz schreibt aber keinen formellen Nachweis dieser Kenntnisse vor, so gibt es eine Pflicht zur Teilnahme an Kursen oder Prüfungen für private Pferdehalter derzeit nicht.
Welche Auswirkungen hätte diese Forderungen nach einem Sachkundenachweis für die Pferdehalter?
Die Pferdehaltung könnte von der Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises abhängig gemacht werden. Jeder Pferdehalter müsste, die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Pferden etwa durch einen bestandenen Kurs oder einem Pferdeführerschein nachweisen. Veterinärämter würden dann bei einer Nichtvorlage einer Sachkunde, dies als ein Verstoß ahnden und könnten behördliche Untersagungsverfügungen, Bußgelder oder im gravierenden Fall sogar Tierentzug anordnen.
Tipp vom Pferderecht-Experten Anwalt Ackenheil: Der Beschluss des Deutschen Tierärztetages zeigt, dass das Thema politisch Fahrt aufnimmt. Sollte der Gesetzgeber diese Forderung aufgreifen, müsste vor allem geklärt werden, wer eine solche Sachkunde ausstellen darf, welche Anforderungen an Ausbildung und Prüfung gestellt werden und welche Behörde die Einhaltung kontrolliert. Bis dahin bleiben freiwillige Kurse wie zum Beispiel der FN-Pferdeführerschein eine empfehlenswerte Möglichkeit, Fachkenntnisse zu dokumentieren.


