29. März 2024
Pferderecht

Wissenswertes und Rechtliches zum Ausreiten mit Hund

Von Rechtsanwalt Andreas Ackenheil

Welcher Reiter träumt nicht von einem entspannten Ausritt mit all seinen vierbeinigen Freunden? Wenn auch noch das schöne Wetter zu einem Ausritt einlädt, möchte man gerne die vertraute Anlage verlassen und das schöne Ausreitgelände mit Pferd und Hund erkunden. Das gemeinsame Ausreiten mit Pferd und Hund erfordert jedoch viel Übung.

Wenn man seinen Hund als Reitbegleithund ausbilden möchte, muss man einiges beachten. Nicht nur aus rechtlicher Sicht gibt es wichtige Vorschriften, auch die Erziehung des Hundes ist eine wichtige Voraussetzung die erfüllt werden muss, damit entspannte Ausritte gemacht werden können.

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Wie gewöhne ich mein Pferd und meinen Hund aneinander?
Beide Tierarten haben unterschiedliche Instinkte und Verhaltensweisen. Pferde sind Fluchttiere und Hunde sind „Raubtiere“. Pferde fliehen in freier Wildbahn vor Angreifern und Raubtieren, der Hund als Jäger ist daher eigentlich ein Feind des Pferdes.

Bei der Ausbildung des Hundes zu einem Reitbegleithund sollte man unbedingt zuerst das Pferd an den Hund gewöhnen und die Gelassenheit des Pferdes trainieren. Die beiden Vierbeiner sollten sich zunächst im täglichen Umgang, wie beispielsweise dem Putzen, Führen oder der Stallarbeit kennenlernen. Klappt das reibungslos, kann man den Hund auch beim Reiten in der Reithalle oder auf dem vertrauten Platz mitnehmen. Der Hund muss dabei lernen, dass er das Pferd nicht jagen darf, sondern sich ruhig ablegt und wartet bis Reiter und Pferd mit dem Training fertig sind. Dafür muss der Hund ausreichend sozialisiert und gut erzogen sein, sodass er in allen Lebenslagen abrufbar bleibt und gehorcht.

Sitzt der Reiter einmal im Sattel kann er den Hund nur noch mit der Stimme kontrollieren. Bevor man mit Hund und Pferd ins Gelände geht, empfiehlt es sich zunächst auf einem umzäunten Reitplatz zu trainieren. Funktioniert das Reiten im Beisein des Hundes, kann man mit dem „bei Fuß gehen“ neben dem Pferd beginnen. Klappt das einwandfrei in allen Gangarten, kann man sich langsam an das Ausreiten herantasten.

Wichtig ist, die Kondition des Hundes nicht zu überschätzen. Lange Galoppausritte sind für den Hund sehr anstrengend, daher sollte man sich von ausgedehnten Schrittausritten langsam steigern.

Mit oder ohne Leine?
Das hängt grundsätzlich ganz vom Hund ab. Wenn dieser ausnahmslos gehorcht und nicht wild jedem Hasen hinterher jagt, kann man den Hund frei laufen lassen. Zeigt der Hund jedoch bei jedem Spaziergang einen ausgeprägten Jagdtrieb, sollte man ihn unbedingt anleinen.

Zudem sollte man das Jagdrecht des jeweiligen Bundeslandes beachten. Ein Jäger hat jederzeit das Recht einen Hund zu erschießen, wenn akuter Verdacht besteht, dass der Hund wildern könnte und keine menschliche Begleitperson in der Nähe ist. Bei jagdfreudigen Hunden empfiehlt es sich, Kontakt mit dem zuständigen Jäger bzw. Jagdpächter des Gebietes aufzunehmen. So kann dieser den Hund im Ernstfall identifizieren und von einem Schuss absehen.

Wird der Hund an der Leine geführt, empfiehlt sich eine Schleppleine. Diese bietet dem Hund ausreichend Freiraum, sodass dieser nicht zu dicht am Pferd laufen muss. Die Leine darf dabei niemals an den Sattel gebunden werden. Scheut das Pferd kann dies zu einer lebensbedrohlichen Situation für den Hund werden, wenn dieser unter das Pferd gerät.
Die Leine sollte locker in der Hand gehalten werden, sodass der Reiter in einer gefährlichen Situation schnell reagieren und einfach loslassen kann.

Am Sichersten ist es, wenn das Pferd auf Höhe der Mittelhand des Pferdes läuft. So kann der Hund die Bewegungen des Pferdes und die Anweisungen des Reiters am besten wahrnehmen.

Sicherheit im Straßenverkehr geht vor!
Nicht nur Pferd und Reiter müssen eine sichtbare und verkehrssichere Ausrüstung tragen, auch der Hund sollte mit Reflektoren ausgestattet sein, sodass er gut erkennbar für andere Verkehrsteilnehmer ist. Näheres regelt § 28 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung, nach der ein Reiter, der im Straßenverkehr ein Pferd führt oder reitet, sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen unterliegt.

Ausritt mit dem Hund
Eine Checkliste – an diese Regeln sollten Sie sich halten:

  • Sichere Ausrüstung von Pferd, Hund und Reiter (ausreichende Beleuchtung bei Dunkelheit)
  • Gehorsamkeit des Hundes trainieren
  • Pferd und Hund müssen sich problemlos verstehen
  • Rücksicht nehmen: auf andere Verkehrsteilnehmer, Spaziergänger und Tiere
    Verkehrsregeln beachten und nur auf gekennzeichneten Reitwegen reiten
  • Reiten ist grundsätzlich auf offenen privaten Straßen und Wegen, sowie öffentlichen Verkehrsflächen erlaubt
  • Eventuell Kennzeichen des Pferdes, je nach Bundesland (in NRW: 2 gelbe Kunststofftafeln auf denen eine Bereichserkennung des Verwaltungsbezirkes und eine Nummer aufgetragen ist)

Ist der Schadensfall über meine Versicherung gedeckt?
Ist man als Reiter allein mit Pferd und Hund im Gelände unterwegs erfordert dies vom Reiter eine besonders hohe Aufmerksamkeit. Der Reiter muss nicht nur sein Pferd ausreichend beherrschen, sondern zudem auch seinen Hund jederzeit im Blick haben. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man als Reiter lieber einmal mehr mit seiner Versicherung in Kontakt treten und den Versicherungsschutz auch für den Austritt mit einem Hund abklären.

Schnell kann es zu plötzlichen Schrecksituationen kommen, wenn beispielsweise ein freilaufender Hund laut bellend anstürmt. Kommt es in solchen Situationen zu einem Schaden, weil das Pferd getreten hat oder der Hund den anderen Hund abwehren wollte und zubiss muss je nach Fall entschieden werden, wer und in welcher Höhe für den Schaden aufzukommen hat.

Grundsätzlich gilt jedoch: Stürmt ein Hund bellend auf ein Pferd zu und dieses scheut und es kommt zu einem Schaden, hat sich die Tiergefahr des Hundes verwirklicht und der Hundehalter muss in erster Linie für den Schaden aufkommen.

Wenn der Hund beim Ausritt einen Schaden verursacht
In fast allen Bundesländern müssen Hunde haftpflichtversichert sein, um im Schadensfall gegen mögliche Forderungen finanziell abgesichert zu sein. Auch hier gilt, lieber einmal mehr mit seiner Versicherung abklären und einen Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen als sich im Schadensfall mit der Versicherung im Kleingedruckten über Formulierungen zu streiten.


 

 

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